Falls Sie Interesse an der Kinderkrippe Frida haben, kontaktieren Sie bitte unsere Krippenleiterin Priscilla Otazo 043 / 321 97 29 (hallo@fridakrippe.ch) oder füllen das nachfolgende Kontaktfeld aus. Wir melden uns dann bei Ihnen.
Im Interesse des Kindes sind regelmässige Besuche in der Kinderkrippe Frida erforderlich. Damit sich das Kind in die Kindergruppe integrieren kann, sollte es mindestens zwei ganze Tage anwesend sein. Das Kind belegt fixe Tage. In Ausnahmefällen können die Kinder, die bereits in der Krippe betreut werden, zusätzlich an vorher vereinbarten Betreuungstagen in der Krippe betreut werden. Die Anmeldung eines Kindes in die Kinderkrippe Frida ist unverbindlich und erforderlich, wenn eine Besichtigung gewünscht wird.
Die erste Zeit in der Kinderkrippe Frida ist für das Kind und die Eltern ein schwieriger und sensibler Lebensabschnitt. Jedes Kind braucht einen individuell gestalteten Übergang, um sich in der neuen Umgebung zurechtzufinden. Diese Anfangsphase, in der Regel mit täglichem Krippenbesuch während zwei Wochen, planen und gestalten die Eltern mit der Erzieherin zusammen. Das Kind soll anfänglich in Begleitung einer vertrauten Person die Kinderkrippe und ihre Bezugsperson kennen lernen. Diese Phase findet vor dem festgelegten Betreuungsbeginn statt und ist ebenfalls kostenpflichtig.
Die Kinderkrippe Frida nimmt Kinder auf, deren Elter sich aus beruflichen Gründen nicht vollumfänglich der Kinderbetreuung widmen können. Die Kinderkrippe steht allen Kindern offen. Die Aufnahme erfolgt unabhängig von Herkunft, Konfession, Nationalität und Einkommensverhältnissen. Sie ist politisch neutral. Seit dem 1.01.2014 ist die Frida Kinderkrippen GmbH die Trägerschaft der Kinderkrippe Frida. Die Verteilung der Krippenplätze erfolgt nach folgenden Kriterien:
Die definitive Aufnahme ist erfolgt, wenn der Übergang beginnt. Der Betreuungsvertrag zwischen der Frida Kinderkrippen GmbH und den Eltern bildet zusammen mit dem Betriebsreglement die Grundlage für die regelmässige Betreuung.
Ganzer Tag (bis 18 Monate) | 07.00 – 18.30 Uhr | CHF 145.- |
Ganzer Tag (19 Monate bis 6 Jahre) | 07.00 – 18.30 Uhr | CHF 125.- |
Die Preise beinhalten die gesamten Essensbeiträge (exkl. Milchpulver), Windeln (Schweizer Produkt) und weitere Hygiene- und Pflegeprodukte sowie das Material für Spiel-, Bastel-, Mal- und Ausflugsmöglichkeiten. Bei Unterzeichnung des Vertrages ist ein Depot von CHF 1’500.- zu bezahlen. Dieser Betrag wird bei der Auflösung des Betreuungsvertrags ohne Zinsen zurückerstattet. Die Kinderkrippe Frida bietet subventionierte Betreuungsplätze an, deren Kosten sich nach dem Einkommen der Eltern richten, wobei die Kaution bei subventionierten Betreuungsplätzen individuell festgelegt wird.
Die Frida Kinderkrippen GmbH bietet subventionierte Betreuungsplätze an, die durch das Sozialdepartement der Stadt Zürich mitfinanziert werden. Die Zusage durch die Frida Kinderkrippen GmbH für einen subventionierten Betreuungsplatz ist von verschiedenen Faktoren abhängig. So muss zuerst der Nachweis über den Wohnsitz in der Stadt Zürich erbracht werden. Sie erfahren beim Beitragsrechner der Stadt Zürich, ob Sie einen Anspruch auf Subventionen haben. Bitte fragen Sie zuerst beim Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich Ihren aktuellen Beitragsfaktor für einen subventionierten Betreuungsplatz an: Subventionsantrag
Der Krippenplatz kann mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten gegenseitig schriftlich und eingeschrieben auf Ende des Kalendermonates gekündigt werden. Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist werden für deren Dauer die vollen Monatsbeiträge verrechnet. Beansprucht das Kind die Betreuung in der Krippe weniger als 6 Monate lang, wird Fr. 500.00 als administrativer Unkostenbeitrag einbehalten.
Wenn die Eltern nebst ihren fixen Tagen das Kind zusätzlich betreuen lassen wollen, besteht eine solche Möglichkeit nach Absprache mit der Erzieherin. Zusätzliche Zeiten werden auf einer Überzeitenliste geführt und in Rechnung gestellt. Verspätete Abholungen erfordern eine längere Arbeitszeit für das Betreuungspersonal und müssen zusätzlich zur Krippengebühr verrechnet werden CHF 30.- bis zu 15 Minuten CHF 50.- ab 15 Minuten und für jede weitere halbe Stunde.
Ferien und Absenzen können nicht kompensiert werden. Bei Absenzen wegen Krankheit und Unfall (gemäss Arztzeugnis) werden ab dem 30. Tag die massgebenden Tarife auf 50% reduziert. Ab dem 90. Tag wird der Platz anderweitig vergeben. Individuelle Ferienabwesenheiten sind der Krippenleitung mindestens einen Monat im Voraus mitzuteilen. In beiden Fällen gibt es keine Rückerstattung der Krippengebühr.
Nach Absprache mit der Geschäftsleitung und Fachpersonen können Kinder mit besonderen Bedürfnissen aufgenommen werden. Allerdings muss eine kompetente Betreuung und eine Zusatzausbildung der Erzieherin gewährleistet sein und die Kindergruppe über genügend ausgebildetes Personal verfügen. Diese Kinder beanspruchen 1,5 Plätze. Es kann auch eine externe Fachperson hinzugezogen werden, die zeitweise in der Kinderkrippe mit dem Baby oder Kind arbeitet.